Allgemeine Reisebedingungen

  1. Anmeldungen müssen schriftlich per e-mail oder auf dem Postwege erfolgen. Dabei ist das Anmeldeformular vollständig und leserlich (Blockschrift) auszufüllen. Nach Mitteilung des vom Buchungszeitpunkt abhängigen genauen Reisepreises durch Applausissimo und dessen schriftlicher Akzeptierung durch den/die Reiseteilnehmer/in kommt ein Reisevertrag zwischen beiden zustande, der rechtsverbindlich ist.
  2. Zusammen mit der Reisebestätigung erhält der/die Reiseteilnehmer/in über den Kooperationspartner Locke Tours Berlin den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein (Insolvenzversicherung) der R+V Allgemeine Versicherung AG.
  3. Bei der Anmeldung wird sofort nach Erhalt der Reisebestätigung eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises (ohne Flug) sowie gfs. der tagesaktuelle Flugpreis in voller Höhe fällig. Nach Eingang der Anzahlung erhält der Reiseteilnehmer eine Zahlungsbestätigung.
  4. Sämtliche Zahlungen sind zu überweisen. Die genaue Bankverbindung mit dem Zahlungsgrund wird dem Reiseteilnehmer zusammen mit der Reisebestätigung mitgeteilt.
  5. Der gesamte Restbetrag ist  30 Tage vor Reisebeginn fällig.
  6. Wird der Restbetrag nicht fristgemäß beglichen und wurde Applausissimo über den Grund dafür nicht rechtzeitig verständigt, so wird der/die  angemeldete Reiseteilnehmer/in von der Reise ausgeschlossen. Es wird sodann eine Stornierungsgebühr erhoben (vgl. Punkt 8) und mit der geleisteten Anzahlung verrechnet.
  7. Nach Anmeldeschluss werden grundsätzlich keine Anmeldungen mehr entgegengenommen. Nach Absprache mit Applausissimo kann jedoch in Ausnahmefällen von dieser Regelung abgesehen werden.
  8. Tritt der/die Reiseteilnehmer/in von der Reise zurück, so belastet Applausissimo die entsprechende Stornierung mit einer Gebühr. Sie beträgt:
    • vom 60. – 45. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
    • vom 44. – 30. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
    • vom 29. – 14. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
    • vom 13. – 7. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises
    • vom 6. – 1. Tag vor Reisebeginn sowie bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises.
  9. Ausdrücklich empfohlen werden der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und gfs. einer Auslandsreise-Krankenversicherung.
  10. Kann die Reise wegen höherer Gewalt wie Krankheit des Reiseleiters, Fluglotsenstreik und atmosphärischer Bedingungen bzw. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht stattfinden, so werden die Teilnehmer sofort informiert. Der bereits überwiesene Reisepreis wird sodann zurückgezahlt.
  11. Wenn nichts anderes angegeben,  sind die Reisen Flugreisen, wobei der Abflug von allen im Buchungsformular optional angegebenen Flughäfen in Deutschland, Österreich und der Schweiz erfolgen kann. Bei Bahn- oder Busreisen bzw. bei Reisen mit Anreise in Eigenregie bitte aus technischen Gründen (rein fiktiv) bei der Buchung einen Flughafen angeben.
  12. Von den Reiseteilnehmerinnen und Reiseteilnehmern  wird erwartet, dass sie vor der Reise telefonisch oder per e-mail erreichbar sind, und während der Reise per Mobiltelefon. Außerdem wird zum reibungslosen Ablauf der Reise vorausgesetzt, dass sich die Reiseteilnehmer/innen pünktlich an den verabredeten Orten und zu den vereinbarten Zeiten einfinden (oder ggfs. bei Verspätung den Reiseleiter telefonisch oder per SMS verständigen).
  13. Applausissimo ist stets bemüht, die Reisen entsprechend dem festgelegten Reiseverlauf durchzuführen, behält sich aber Änderungen vor, die aus technisch-organisatorischen Gründen oder wegen höherer Gewalt notwendig sind.
  14. Maßgebend für den tatsächlichen Reiseverlauf ist immer die entsprechende und ggfs. aktualisierte Seite auf www.applausissimo.de.
  15. Alle Leistungsträger wurden von Applausissimo sorgfältig ausgewählt.
  16. Für den evtl. Ausfall bzw. die Nichtinanspruchnahme von Inhalten des Leistungspakets infolge höherer Gewalt wie Streik, Krankheit und atmosphärischer Bedingungen übernimmt Applausissimo keine Haftung, bemüht sich aber, den Reiseteilnehmerinnen und Reiseteilnehmern die nicht in Anspruch genommene Leistung möglichst zeitnah zu erstatten.
  17. Auf Programm- und Besetzungsänderungen bei öffentlichen Musikveranstaltungen hat Applausissimo leider keinerlei Einfluss, weshalb auch keine Ansprüche geltend gemacht werden können.
  18. Für etwaige, durch Applausissimo schuldhaft verursachte Schäden kommt die HanseMerkur Versicherungsgruppe auf.
  19. Personenbezogene Daten werden lediglich an das Hotel zum Zwecke der Registrierung als Gruppe oder Individualreisende(r) weitergeleitet.
  20. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, namentlich die §§ 651a-m des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).